Facture électronique obligatoire

Tout comprendre de la réforme :

Was ist eine "Elektronische Rechnung"?

Gemäß Absatz VI von Artikel 289 des CGI ist "eine elektronische Rechnung eine Rechnung oder ein Rechnungsstrom, die bzw. der in elektronischer Form erstellt, übermittelt, empfangen und archiviert wird, unabhängig davon, um welche Art von Rechnung es sich handelt". Damit eine Rechnung eine elektronische Rechnung ist, muss also der gesamte Rechnungsstellungsprozess elektronisch sein. Dies induziert, dass :

  • Eine einfache PDF-Rechnung, die per E-Mail verschickt wird, ist nicht unbedingt eine elektronische Rechnung
  • Eine elektronische Rechnung ist keine gescannte Rechnung

La loi prévoit plusieurs obligations pour qu’une facture électronique soit valable

  • Authentizität ihrer Herkunft: Die elektronische Rechnung muss die Identität ihres Ausstellers garantieren.
  • Inhaltliche Integrität: Sie darf nicht verändert werden können.
  • Lesbarkeit: Die Rechnung muss leicht lesbar sein.
reform e-rechnung obligatorisch 2024

Obligatorische elektronische Rechnung :
Entwickeln Sie sich mit dem rechtlichen Kontext weiter

Die verschiedenen Akteure

La loi prévoit de différencier 3 acteurs de dématérialisation des factures afin d'accompagner les entreprises françaises assujettis à la TVA :

  • Opérateur de Dématérialisation (OD) : Des prestataires de service ou de solution de gestion qui accompagnent les entreprises en amont ou en aval de la transmission des factures,

  • Les Plateformes de Dématérialisation Partenaires (PDP) : immatriculées, et seules habilitées, avec le PPF, à émettre et recevoir les factures B2B domestiques entre assujettis et à transmettre l’e-reporting au PPF pour le compte des entreprises qui décident de les utiliser

  • Das Public Invoice Portal (PPF), das die Datenströme an die Steuerbehörden bündelt und von Unternehmen ausgewählt werden kann, um inländische B2B-Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen auszustellen und zu empfangen sowie Live-Reporting zu betreiben.

Die 3 akzeptierten Formate

Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat 3 Formate für elektronische Rechnungen festgelegt, die beim Empfang und Versand eingehalten werden müssen:

  • CII (Cross Industry Invoice) : Offener Standard, der vom Zentrum der Vereinten Nationen entwickelt wurde. Dieses XML-Datenformat der Norm EN16931, das bereits als Datenformat von Factur-X ausgewählt wurde,
  • UBL (Universal Business Language) : Offener, auf XML basierender Standard für den elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Geschäftspartnern und Organisationen,
  • Factur-X: Dieser Standard wurde gemeinsam von der Direction Générale des Impôts (DGFiP), derUnion Interdépartementale pour la Facturation Electronique (UIEE ) und Experten aus verschiedenen Branchen in Frankreich entwickelt und ist ein sogenanntes 'hybrides' Format, das sich aus der Lesbarkeit der Rechnung (PDF) und den strukturierten Daten (XML) der Rechnung zusammensetzt.

Zeendoc wird ein wichtiger Akteur im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung sein

Damit werden wir nicht nur weitere Mehrwertdienste rund um die elektronische Rechnung anbieten, sondern auch die Vorschriften für die obligatorische elektronische Rechnung zwischen Unternehmen erfüllen :

  • En tant que prestataire de service comme Opérateur de Dématérialisation ("OD")

  • Ainsi que PDP ("Plateforme de Dématérialisation Partenaire") à travers notre partenaire Doxallia, certifiés ISO 27001 et Secnum Cloud 

 Der Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung

Hier sind die Termine für die Umsetzung der neuen Regelungen :

▶️ Obligation de réception : Pour toutes les entreprises au 1er septembre 2026 (au plus tard le 1er decembre 2026)
▶️ Obligation d'émission : Grandes entreprises et ETI le 1er septembre 2026 (au plus tard le 1er décembre 2026). TPE/PME : 1er septembre 2027 (au plus tard le 1er décembre 2027).

Im September 2021 wurde durch dieVerordnung Nr. 2021-1190 die elektronische Rechnungsstellung zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen allgemein eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Markt zu verbessern. Diese neue Gesetzgebung stellt vier Ziele in den Vordergrund:

  1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,
  2. Vereinfachung der Meldepflichten im Bereich der Mehrwertsteuer mit der Zeit,
  3. Verbesserung der Betrugserkennung,
  4. Verbesserung der Echtzeitkenntnisse über die Geschäftstätigkeit der Unternehmen.

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