Die Zeendoc-Lösung

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DMS - Elektronische Dokumentenverwaltung

Eine einzige, modulare Lösung, die allen Bedürfnissen gerecht wird.

Elektronische Signatur

Verkürzen Sie die Bearbeitungszeiten und senken Sie die Kosten für Ihre Handelsverträge.

Elektronische Archivierung

Entmaterialisieren Sie Ihre Governance-Sitzungen und sichern Sie Ihre kritischen Daten.

Formulare

Vereinfachen Sie die Verwaltung Ihrer Dokumente und optimieren Sie Ihre Geschäftsprozesse.

Elektronischer Lohnzettel

Die Digitalisierung des Lohnzettels wird vollautomatisch unterstützt.

Chorus Pro Lieferanten

Automatisieren Sie den Versand Ihrer elektronischen Rechnungen an Behörden und öffentliche Einrichtungen.

Digitalisierung der Kundenakte

Sparen Sie Zeit, senken Sie Ihre Kosten.

Digitalisierung der Lieferantenakte

Vereinfachen Sie die Verfolgung und Verwaltung Ihrer Lieferanten.

Elektronische Rechnung

Vereinfachen Sie Ihren Alltag und den Ihrer Kunden.

Spesenabrechnungen

Die DMS im Dienste Ihrer Spesenabrechnungen und Ihrer reisenden Mitarbeiter.

Buchhalterischer Export

Zeendoc klassifiziert und exportiert die Rechnungen automatisch in Ihre Buchhaltungssoftware.

Digitalisierung der HR-Akte

Mit Zeendoc, eine erfolgreiche Entmaterialisierung Ihrer HR-Dokumente.

Mobile Anwendung

Entdecken Sie Zeendoc auf Smartphones und Tablets.

Digitalisierung Ihrer Unternehmensdokumente

Ihre Berufe

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Angehörige der Gesundheitsberufe - HDS

Zeendoc hostet Ihre Daten bei einem nach ISO 27001 und HDS zertifizierten Hosting-Anbieter.

Reglementierte Berufe

Im Alltag begleitet Zeendoc Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Gerichtsschreiber, Notare.

Gebietskörperschaften und Rathäuser

Digitale Transformation für Kommunen und Rathäuser.

Immobiliensektor

Agenturen, Hausverwaltungen, Verwalter, Bauträger.

Transport, Logistik und Kurierdienste

Zeendoc im Dienste der Berufe im Bereich Transport / Logistik / Kurierdienste.

Industrie der Zukunft

Die DMS für den Industriesektor.

Berufe im Baugewerbe

Zeendoc im Dienste des Bauwesens : Gemeinsame Nutzung, Entmaterialisierung und Verwaltung.

Vertrieb und Handel

Zeendoc im Dienste der Akteure des Einzelhandels.

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Erfolgreiche Entmaterialisierung bedeutet, gut beraten zu sein, folgen Sie dem Leitfaden!

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Startseite " Unsere Lösungen " Elektronische Rechnung " Die obligatorische elektronische Rechnung

Die verpflichtende elektronische Rechnung

Was ist eine "Elektronische Rechnung"?

Gemäß Absatz VI von Artikel 289 des CGI ist "eine elektronische Rechnung eine Rechnung oder ein Rechnungsstrom, die bzw. der in elektronischer Form erstellt, übermittelt, empfangen und archiviert wird, unabhängig davon, um welche Art von Rechnung es sich handelt". Damit eine Rechnung eine elektronische Rechnung ist, muss also der gesamte Rechnungsstellungsprozess elektronisch sein. Dies induziert, dass :

  • Eine einfache PDF-Rechnung, die per E-Mail verschickt wird, ist nicht unbedingt eine elektronische Rechnung
  • Eine elektronische Rechnung ist keine gescannte Rechnung

Das Gesetz sieht mehrere Verpflichtungen vor, damit eine elektronische Rechnung gültig ist

  • Authentizität ihrer Herkunft: Die elektronische Rechnung muss die Identität ihres Ausstellers garantieren. 
  • Inhaltliche Integrität: Sie darf nicht verändert werden können.
  • Lesbarkeit: Die Rechnung muss leicht lesbar sein.
reform e-rechnung obligatorisch 2024

Zeendoc wird ein wichtiger Akteur im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung sein

Damit werden wir nicht nur weitere Mehrwertdienste rund um die elektronische Rechnung anbieten, sondern auch die Vorschriften für die obligatorische elektronische Rechnung zwischen Unternehmen erfüllen :

  • Als Dienstleister als Dematerialisierungsoperator ("OD")
  • Sowie PDP ("Partner Dematerialization Platform"). durch mehrere seriöse Partnerschaften, die nach ISO 27001 und Secnum Cloud zertifiziert sind

  • Und kompatibel mit PPF ("Portail Public de Facturation"). wie wir es bereits mit Chorus Pro sind

    Obligatorische elektronische Rechnung:
    Entwickeln Sie sich mit dem rechtlichen Hintergrund weiter

    Die verschiedenen Akteure

    Das Gesetz sieht die Differenzierung von 3 Akteuren bei der Entmaterialisierung von Rechnungen vor, um französische Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, zu unterstützen:

    • Dematerialisierungsbetreiber (OD): Anbieter von Dienstleistungen oder Managementlösungen, die Unternehmen vor oder nach der Übermittlung von Rechnungen unterstützen,

    • Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDPs): registriert und zusammen mit der PPF allein berechtigt, inländische B2B-Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen auszustellen und zu empfangen und das E-Reporting im Namen der Unternehmen, die sich für die Nutzung der Plattform entscheiden, an die PPF zu übermitteln.

    • Das Public Invoice Portal (PPF), das die Datenströme an die Steuerbehörden bündelt und von Unternehmen ausgewählt werden kann, um inländische B2B-Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen auszustellen und zu empfangen sowie Live-Reporting zu betreiben.

    Die 3 akzeptierten Formate

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat 3 Formate für elektronische Rechnungen festgelegt, die beim Empfang und Versand eingehalten werden müssen:

    • CII (Cross Industry Invoice) :Offener Standard, der vom Zentrum der Vereinten Nationen entwickelt wurde.Dieses XML-Datenformat der Norm EN16931, das bereits als Datenformat von Factur-X ausgewählt wurde,
    • UBL (Universal Business Language) : Offener, auf XML basierender Standard für den elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Geschäftspartnern und Organisationen,
    • Factur-X: Dieser Standard wurde gemeinsam von der Direction Générale des Impôts (DGFiP), derUnion Interdépartementale pour la Facturation Electronique (UIEE ) und Experten aus verschiedenen Branchen in Frankreich entwickelt und ist ein sogenanntes 'hybrides' Format, das sich aus der Lesbarkeit der Rechnung (PDF) und den strukturierten Daten (XML) der Rechnung zusammensetzt.

    Elektronische Rechnungsstellung obligatorisch

    Im September 2021 wurde durch dieVerordnung Nr. 2021-1190 die elektronische Rechnungsstellung zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen allgemein eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Markt zu verbessern. Diese neue Gesetzgebung stellt vier Ziele in den Vordergrund:

    1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,
    2. Vereinfachung der Meldepflichten im Bereich der Mehrwertsteuer mit der Zeit,
    3. Verbesserung der Betrugserkennung,
    4. Verbesserung der Echtzeitkenntnisse über die Geschäftstätigkeit der Unternehmen.

     

       Der Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung

    Nach mehreren Wendungen hat die Regierung nun am 22.12.2023 die endgültigen Termine für die Einführung der elektronischen Rechnung in Frankreich bestätigt.

    Hier sind die Termine für die Umsetzung der neuen Regelungen :

    ▶️ Abnahmepflicht: Für alle Unternehmen am 1. September 2026 (spätestens am 1. Dezember 2026)
    ▶️ Ausgabepflicht: Große Unternehmen und Midcap-Unternehmen am 1. September 2026 (spätestens am 1. Dezember 2026). Kleinstunternehmen/KMU: 1. September 2027 (spätestens am 1. Dezember 2027).

    Nutzen Sie endlich Ihre Unternehmensinformationen voll aus!
    Profitieren Sie von den Leistungen von Zeendoc, der Lösung DMS für kleine und mittelständische Unternehmen.

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