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Elektronische Rechnung obligatorisch

Alles über die Reform verstehen :

Was ist eine "Elektronische Rechnung"?

Gemäß Absatz VI von Artikel 289 des CGI ist "eine elektronische Rechnung eine Rechnung oder ein Rechnungsstrom, die bzw. der in elektronischer Form erstellt, übermittelt, empfangen und archiviert wird, unabhängig davon, um welche Art von Rechnung es sich handelt". Damit eine Rechnung eine elektronische Rechnung ist, muss also der gesamte Rechnungsstellungsprozess elektronisch sein. Dies induziert, dass :

  • Eine einfache PDF-Rechnung, die per E-Mail verschickt wird, ist nicht unbedingt eine elektronische Rechnung
  • Eine elektronische Rechnung ist keine gescannte Rechnung

Das Gesetz sieht mehrere Verpflichtungen vor, damit eine elektronische Rechnung gültig ist

  • Authentizität ihrer Herkunft: Die elektronische Rechnung muss die Identität ihres Ausstellers garantieren.
  • Inhaltliche Integrität: Sie darf nicht verändert werden können.
  • Lesbarkeit: Die Rechnung muss leicht lesbar sein.

Obligatorische elektronische Rechnung :
Entwickeln Sie sich mit dem rechtlichen Kontext weiter

Die verschiedenen Akteure

sDas Gesetz sieht vor, zwischen drei Akteuren der Digitalisierung von Rechnungen zu unterscheiden, um französische Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, zu unterstützen:

  • Kompatible Lösungen (ehemals Operator of Digitalisierung (OD)) : Anbieter von Dienstleistungen oder Geschäftslösungen, die Unternehmen vor oder nach der Übermittlung von Rechnungen unterstützen,

  • Zugelassene Plattformen (ehemals Digitalisierung (PDP)): registriert und zusammen mit dem PPF allein berechtigt, inländische B2B-Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen auszustellen und zu empfangen und im Auftrag von Unternehmen, die sich für die Nutzung dieser Plattformen entscheiden, das E-Reporting an den PPF zu übermitteln.

  • Das Public Invoice Portal (PPF), das die Datenströme an die Steuerbehörden bündelt und von Unternehmen ausgewählt werden kann, um inländische B2B-Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen auszustellen und zu empfangen sowie Live-Reporting zu betreiben.

Die 3 akzeptierten Formate

Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat 3 Formate für elektronische Rechnungen festgelegt, die beim Empfang und Versand eingehalten werden müssen:

  • CII (Cross Industry Invoice) : Offener Standard, der vom Zentrum der Vereinten Nationen entwickelt wurde. Dieses XML-Datenformat der Norm EN16931, das bereits als Datenformat von Factur-X ausgewählt wurde,
  • UBL (Universal Business Language) : Offener, auf XML basierender Standard für den elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Geschäftspartnern und Organisationen,
  • Factur-X: Dieser Standard wurde gemeinsam von der Direction Générale des Impôts (DGFiP), derUnion Interdépartementale pour la Facturation Electronique (UIEE ) und Experten aus verschiedenen Branchen in Frankreich entwickelt und ist ein sogenanntes 'hybrides' Format, das sich aus der Lesbarkeit der Rechnung (PDF) und den strukturierten Daten (XML) der Rechnung zusammensetzt.

Zeendoc wird ein wichtiger Akteur im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung sein

Damit werden wir nicht nur weitere Mehrwertdienste rund um die elektronische Rechnung anbieten, sondern auch die Vorschriften für die obligatorische elektronische Rechnung zwischen Unternehmen erfüllen :

  • Als Dienstleister als Solution Compatible (z. B. Digitalisierung ("OD"))

  • Sowie Partner von anerkannten Plattformen (ehemals PDP (" Digitalisierung ")) durch unseren Partner Doxallia, der nach ISO 27001 und Secnum Cloud zertifiziert ist.

 Der Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung

Hier sind die Termine für die Umsetzung der neuen Regelungen :

▶️ Abnahmepflicht: Für alle Unternehmen am 1. September 2026 (spätestens am 1. Dezember 2026)
▶️ Ausgabepflicht: Große Unternehmen und Midcap-Unternehmen am 1. September 2026 (spätestens am 1. Dezember 2026). Kleinstunternehmen/KMU: 1. September 2027 (spätestens am 1. Dezember 2027).

Im September 2021 wurde durch dieVerordnung Nr. 2021-1190 die elektronische Rechnungsstellung zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen allgemein eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Markt zu verbessern. Diese neue Gesetzgebung stellt vier Ziele in den Vordergrund:

  1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,
  2. Vereinfachung der Meldepflichten im Bereich der Mehrwertsteuer mit der Zeit,
  3. Verbesserung der Betrugserkennung,
  4. Verbesserung der Echtzeitkenntnisse über die Geschäftstätigkeit der Unternehmen.

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