Da die Reform der elektronischen Rechnungsstellung bereits im September 2026 beginnt, ist es von entscheidender Bedeutung, die neuen Standards schnell zu erfüllen. Unser Factur-X-Konverter wandelt Ihre PDF-Dateien in konforme elektronische Rechnungen um und hilft Ihnen so, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Verwaltung zu vereinfachen.
Factur-X Konverter :
die Elektronische Rechnungsstellung EVOLUTIONIERT
Der unten stehende Konverter ist eine Demoversion. Es werden nur digitale* und deutschsprachige .pdf-Dateien akzeptiert.
So sehen Sie den vollen Umfang der Fähigkeiten dieses Konverters, Demo buchen.
* "Print-to-web"-Dateien (Dateien, die über den Internetbrowser gespeichert werden, indem man auf "Drucken" klickt) werden in dieser Demoversion nicht unterstützt.
Warum sollten Sie unseren Factur-X-Konverter verwenden?
- Gesetzeskonformität
Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung schreibt die Verwendung des Formats Factur-X vor. Unser Tool stellt sicher, dass Ihre Rechnungen den Normen EN 16931 und ZUGFeRD entsprechen. - Einfache Bedienung
Keine technischen Fähigkeiten erforderlich. Laden Sie einfach Ihre PDF-Datei hoch und lassen Sie unseren Konverter die Arbeit erledigen. - Sicherheit und Datenschutz
Wir gewährleisten die Sicherheit Ihrer Daten mithilfe fortschrittlicher Verschlüsselungsprotokolle. - Zeitersparnis
Automatisieren Sie die Umwandlung Ihrer Rechnungen, um Zeit zu sparen und menschliche Fehler zu reduzieren.
Obligatorische elektronische Rechnung: Passen Sie sich mit ZEENDOC an den rechtlichen Rahmen an
Die verschiedenen Sprecher
Die Gesetzgebung unterscheidet drei Arten von Akteuren, die französische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen bei der Digitalisierung von Rechnungen begleiten:
- Digitalisierung (DO): Dies sind Anbieter von Dienstleistungen oder Geschäftslösungen, die Unternehmen entweder vor oder nach der Übermittlung von Rechnungen unterstützen.
- Digitalisierung (PDPs): Diese Plattformen sind registriert und werden die einzigen sein, die Rechnungen auf dem öffentlichen Portal einreichen können. Die PDPs werden daher als einzige berechtigt sein, inländische B2B-Rechnungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen auszustellen und zu empfangen. Sie übernehmen auch die Übermittlung des E-Reportings an die PPF für Unternehmen, die sich für sie entscheiden.
Die 3 akzeptierten Formate
Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) hat drei Formate für elektronische Rechnungen festgelegt, die für das Senden und Empfangen zugelassen sind:
- CII (Cross Industry Invoice): Ein vom Zentrum der Vereinten Nationen entwickelter offener Standard, der auf einem EN16931-konformen XML-Format basiert und bereits für Factur-X verwendet wird.
- UBL (Universal Business Language): Ein offener Standard in XML, der den Austausch elektronischer Daten zwischen verschiedenen Geschäftspartnern und Organisationen ermöglicht.
- Factur-X: Dieses Hybridformat, das von der DGFiP, der Union Interdépartementale pour la Facturation Électronique (UIEE) und Experten aus der Industrie mitentwickelt wurde, kombiniert eine lesbare Datei (PDF) mit strukturierten Daten (XML).
Zeendoc, Doxallia et Esalink : PARTENAIRES PDP
Zeendoc, solution de Gestion Électronique de Documents (GED) leader pour les TPE, PME et collectivités locales, renforce son offre grâce à des partenariats stratégiques majeurs avec Doxallia (filiale du Groupe Crédit Agricole) et Esalink. Toutes deux sont officiellement immatriculées en tant que Plateformes de Dématérialisation Partenaires (PDP), en attente de leur immatriculation définitive.
Ces alliances permettront aux utilisateurs de Zeendoc de se conformer en toute sérénité aux dernières exigences réglementaires dans le cadre de la réforme de la facturation électronique.
Cette synergie reflète notre ambition :
- Devenir un acteur incontournable de la gestion documentaire et un Opérateur de Dématérialisation (OD) de référence en France.
- Combiner nos expertises avec celles de Doxallia et d'Esalink pour offrir à nos clients un service de proximité, une interopérabilité maximale et une souveraineté numérique 100% française.
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Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung
Mit einer vollständigen landesweiten Einführung ab 2026 verpflichtet das Gesetz die Unternehmen, elektronische Rechnungen zu verwenden, die dem Factur-X-Standard entsprechen. Diese Maßnahme zielt auf die Standardisierung und Sicherung von Geschäftstransaktionen ab.
Erfahren Sie mehr über die Reform der elektronischen Rechnungsstellung in unseren FAQs unten:
FAQ: OBLIGATORISCHE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG
- Was ist der Unterschied zwischen einem OD, einer PDP und der PPF?
- Wie wählt man seine Digitalisierung (PDP) für die elektronische Rechnungsstellung aus?
- Was ist ein Digitalisierung (DO) für die elektronische Rechnung?
- Was ist E-Invoicing?
- Was ist das öffentliche Rechnungsportal (PPF) in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung?
- Was ist E-Reporting?
- Welche Risiken bestehen, wenn ich die vorgeschriebene elektronische Rechnung nicht einhalte?
- Welche Formate sind für die in Frankreich obligatorische elektronische Rechnung zulässig?
- Was kann ich jetzt schon tun, um mein Unternehmen auf die elektronische Rechnungsstellung vorzubereiten?
- Was ist eine Digitalisierung (PDP)?
- Was ist das Factur-X-Format für eine papierlose Rechnung?
- Welchen Nutzen hat die Verwendung einer DMS für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung?
- Wer ist in Frankreich von der Digitalisierung von Rechnungen betroffen?
- Muss ich meine Rechnungen zwingend über eine PDP versenden?
- Ist die elektronische Rechnung für Unternehmen in Frankreich verpflichtend?
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